AGB
§1 Vertragspartner
(1) Durch die Anmeldung zum Winterfest („Veranstaltung“) kommt ein Vertrag zwischen den Anmeldenden („Teilnehmer:in“) und dem Winterfest-Veranstalter-Team („Veranstalter“) zustande.
(2) Der Vertrag wird nach der in der Preisliste aufgeführte Anzahlung oder der Zahlung des vollen Teilnehmendenbeitrages durch die Anmeldebestätigung des Veranstalters bestätigt. Es zählen Anmeldezeit und das Datum der Gutschrift.
(3) Der Veranstalter vermittelt die Übernachtung in der Jugendherberge Helmarshausen. Es gilt die Hausordnung der Jugendherberge.
(4) Die Teilnehmendenzahl ist begrenzt. Teilnehmendenplätze sind nicht übertragbar.
(5) Ist die Teilnehmendenzahl überschritten, werden Anmeldungen auf einer Warteliste geführt. Bei Absagen von Teilnehmer:innen rücken die Anmeldungen von der Warteliste nach.
§2 Voraussetzung für die Teilnahme
(1) Teilnehmen an der Veranstaltung können alle Personen, die sich im Internet über die Winterfest-Homepage (www.das-winterfest.de) oder an die in der Anmeldung angegebene Post-Adresse angemeldet haben. Die Veranstaltung ist nicht-öffentlich.
(2) Für Minderjährige gelten die „Teilnahmebedingungen für Minderjährige“. Der Veranstalter übernimmt zu keinem Zeitpunkt ausdrücklich oder stillschweigend die Aufsichtspflicht.
(3) In begrenzter Anzahl können Hunde mitgebracht werden. Das Mitbringen von Hunden erfolgt ausschließlich nach Rücksprache mit dem Veranstalter.
§3 Teilnahmebedingungen für Minderjährige
(1) Minderjährige bis zum vollendeten 16. Lebensjahr können nur in Anwesenheit eines:r Personensorgeberechtigten an der Veranstaltung teilnehmen. Diese:r trägt uneingeschränkt die Aufsichtspflicht. Der Veranstalter übernimmt zu keinem Zeitpunkt ausdrücklich oder stillschweigend die Aufsichtspflicht.
(2) Minderjährige im Alter von 16 und 17 Jahren können an der Veranstaltung teilnehmen, wenn sie a.) die allgemeinen Teilnahmebedingungen erfüllen und b.) ein:e Personensorgeberechtigte:r eine:n andere:n Teilnehmer:in mit der Aufsichtspflicht betreut. Diese:r trägt dann uneingeschränkt die Aufsichtspflicht. Der Veranstalter übernimmt zu keinem Zeitpunkt ausdrücklich oder stillschweigend die Aufsichtspflicht.
(3) Die Übertragung der Aufsichtspflicht ist bei der Anmeldung durch Ausfüllen und Unterschreiben des entsprechenden Zusatzformulars schriftlich festzuhalten. Das Formular gibt es im Internet auf der Winterfest-Homepage (Formular).
§4 Haftung
(1) Mit Ausnahme der Verletzung von Körper, Leben und Gesundheit wird die Haftung des Veranstalters wie folgt beschränkt: Der Veranstalter haftet nur für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters des Veranstalters beruhen.
(2) Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeiten der Leistung, Pflichtverletzung und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt.
(3) Im Gebäude (d.h. in den Zimmern, in der Mehrzweckhatte/Zeremoniensaal, usw.) ist kein offenes Feuer/Kerze bzw. Material mit Rauchentwicklung zu verwenden. Ein Feuerwehreinsatz wird den Teilnehmer:innen in Rechnung gestellt, die für den Raum zuständig sind, in dem der Alarm ausgelöst wurde bzw. die den Alarm ausgelöst haben.
§5 Sicherheit
(1) Der Veranstalter behält sich vor, die Ausrüstung der Teilnehmenden einer Sicherheitsüberprüfung zu unterziehen. Gegenstände, die gesetzlichen Beschränkungen unterliegen, dürfen bei der Veranstaltung nicht verwendet werden. Zuwiderhandlungen können zum Ausschluss des/der Teilnehmenden führen.
(2) Die Teilnehmenden sind verpflichtet, die eigene Ausrüstung auf mögliche Gefährdungen für sich, andere Teilnehmer:innem und die Umgebung zu kontrollieren. Entstehende Gefahren für andere hat er/sie selbstständig aus dem Gebrauch zu nehmen.
(3) Die Teilnehmenden verpflichten sich, Gefährdung für sich, andere Teilnehmer:innen und die Umgebung zu vermeiden. Insbesondere zählt dazu das Klettern an ungesicherten Steilhängen und Mauern, das Entfachen von Feuern außerhalb der dafür vorgesehenen Feuerstellen und das Entzünden von offenem Feuer/Kerze bzw. Material mit Rauchentwicklung im Gebäude. Ein Feuerwehreinsatz wird den Teilnehmer:innen in Rechnung gestellt, die für den Raum zuständig sind, in dem der Alarm ausgelöst wurde bzw. die den Alarm ausgelöst haben (vgl. §4)e.
(4) Das Winterfest-Veranstalter-Team übt während der Veranstaltung gegenüber den Teilnehmenden das Hausrecht aus. Vom Hausrecht kann vom Veranstalter jederzeit und ohne Angabe von Gründen Gebrauch gemacht werden. Den Anweisungen des Veranstalters ist Folge zu leisten.
(5) Teilnehmer:innen, die andere Teilnehmende gefährden oder den Anweisungen des Veranstalters in schwerwiegender Art und Weise oder wiederholt nicht Folge leisten, können von der Veranstaltung verwiesen werden, ohne dass der Veranstalter eine Pflicht zur Rückerstattung des Teilnehmendenbeitrages hat.
(6) Der Teilnehmer hat alle Beschädigungen an Material des Veranstalters, an Gegenständen Dritter und an den Unterkünften und sonstigen Einrichtungen der Jugendherberge unverzüglich dem Veranstalter zu melden.
§6 Teilnehmendenbeitrag, Zahlung, Rücktritt
(1) Der Con-Beitrag („Teilnehmendenbeitrag“) setzt sich zusammen aus Übernachtungs- und Verpflegungskosten sowie sonstigen Kosten.
(2) Die Zahlung des Teilnehmendenbeitrages erfolgt grundsätzlich im Voraus. Die Konditionen sind der Preisliste zu entnehmen.
(3) Bei Zahlungsverzug hat der Veranstalter das Recht, tatsächlich entstandene Kosten geltend zu machen.
(4) Ab Zugang der Anmeldebestätigung gelten folgende Storno-Regelungen für den Teilnehmer:innen: Bei einer Absage bis 50 Tage vor der Veranstaltung wird eine geleistete Zahlung zurückerstattet, dem/r Angemeldeten entstehen keine Kosten. Bei einer späteren Absage wird der Teilnehmendenbeitrag nur dann zurückerstattet bzw. hinfällig, wenn der Teilnehmendenplatz erneut besetzt werden kann.
§7 Hinweis nach dem Bundesdatenschutzgesetz
(1) Der/die Teilnehmende:r erklärt sich einverstanden, dass seine/ihre Daten von Beginn der Anmeldung an in einer automatisierten Teilnehmerdatei geführt werden.
(2) Die Daten werden mindestens bis zum Ablauf der Veranstaltung, längstens bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen elektronisch gespeichert.
(3) Eine Weitergabe von Daten erfolgt ausschließlich insoweit, als dies zur Durchführung der Veranstaltung unabdingbar notwendig ist oder auf grund einer gesetzlichen Grundlage.
(4) Eine Weitergabe von Daten an unbeteiligte Dritte findet nicht statt,
§8 Abschließende Regelungen
(1) Sollten einzelne Punkte der Allgemeinen Geschäfts- und Teilnahmebedingungen unwirksam sein, so bewirken sie nicht die Wirksamkeit dieser AGB insgesamt.
(2) Gültig sind jeweils die zum Zeitpunkt der Anmeldung veröffentlichten AGB.